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BVK begrüßt Regierungsbeschluss zu Private Equity-Gesetz
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK) begrüßt den Beschluss der Regierungskoalition, das Private Equity- Gesetz zeitgleich mit der Unternehmenssteuerreform zu entwickeln.
„Diese Entscheidung wird unserer Branche zugute kommen und zeigt, dass die Regierung sich für Private Equity einsetzen will“, sagt BVK-Vorstandsvorsitzender Thomas U.W. Pütter. „Maßnahmen in Bezug auf die Unternehmensfinanzierung können so zeitgleich in beiden Gesetzen aufeinander abgestimmt und Kollateralschäden vermieden werden.“
Für den Branchenverband ist die Entscheidung aus Berlin die logische Umsetzung der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Hier hatte die Regierungskoalition bereits die Bedeutung von Beteiligungskapital anerkannt und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Private Equity-Investitionen in Deutschland angekündigt.
„Unserer Ansicht nach gibt es auf Ebene der Investoren, Fonds und Portfolio¬unternehmen starken Nachholbedarf an klaren und wettbewerbsfähigen Regelungen“, führt BVK-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Wilhelm Haarmann aus. Dank des Regierungsbeschlusses habe Private Equity in Deutschland die Chance, endlich international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu bekommen. Und es seien die Voraussetzungen für positive volkswirtschaftliche Effekte bei der Finanzierung von Innovation, Wachstum und Nachfolge geschaffen.
Nach dem Beschluss der Regierungskoalition werden Private Equity-Gesetz und Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
Thomas U. W. Pütter, Vorstandsvorsitzender
Dr. Holger Frommann, Geschäftsführer
Reinhardtstraße 27c
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 30 69 82-0
Fax: 0 30 / 30 69 82-20
E-Mail: bvk@bvk-ev.de
http://www.bvk-ev.de


