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Bundestag verabschiedet "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital"
[Pressemiteilung vom 18. Juni 2004]
Am 18. Juni verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital". Danach unterliegt der "carried interest", der erhöhte Gewinnanteil der Private Equity-Manager, zukünftig dem Halbeinkünfteverfahren.
Der Gesetzentwurf war als Kompromiss zweier vorhergehender Entwürfe nach einer Expertenanhörung im Finanzausschuss entstanden. Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Fraktion verabschiedet. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der am 9. Juli 2004 tagt. Da das Gesetz sowohl im Finanzausschuss als auch im Bundestag von Regierung und Opposition getragen wurde, kann von einer Zustimmung durch den Bundesrat ausgegangen werden.
Der Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) begrüßt die Entscheidung des Bundestages: „Wir freuen uns, dass die langen Diskussionen und die intensive Überzeugungsarbeit unseres Verbandes und seiner Partner Früchte getragen haben. Das vorliegende Gesetz ist eine branchenfreundliche und zukunftsfähige Lösung“, so Dr. Thomas W. Kühr, Vorstandsvorsitzender des BVK.
Der „carried interest“ ist der erhöhte Gewinnanteil, den die Initiatoren von Private Equity-Fonds für ihr Know how und außerordentliches persönliches Engagement erhalten. Dieser überschreitet im Allgemeinen ihren tatsächlichen finanziellen Anteil am Fondskapital und soll damit den individuellen Einsatz für die erfolgreiche Entwicklung der finanzierten Unternehmen und des Fonds kompensieren. „Das Modell des „carried interest“ hat für Beteiligungsmanager eine hohe Motivationsfunktion und ist ein international praktiziertes Verfahren in der Private Equity-Branche“, ergänzt Dr. Holger Frommann, BVK-Geschäftsführer.
„Carried interest“ wird als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ qualifiziert
Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen folgendes: Für den „carried interest“ wird eine neue Einkunftsart geschaffen. Danach wird der erhöhte Gewinnanteil der Fondsinitiatoren als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ im Sinne von § 18 EStG qualifiziert. Diese Qualifikation gilt für vermögensverwaltende und gewerbliche Fonds, für Fonds als Personen- und Kapitalgesellschaft, und ist unabhängig davon, aus welchen Erlösquellen der „carried interest“ gezahlt wird. Im Ergebnis unterliegt dieser dem Halbeinkünfteverfahren, so dass lediglich die Hälfte des gesamten „carried interest“ besteuert wird. „Die vorherige Regelung qualifizierte den „carried interest“ als normale Tätigkeitsvergütung, so dass er mit dem persönlichen Steuersatz des Beteiligungsmanagers, im Normalfall also dem Spitzensteuersatz, besteuert wurde“, erläutert Frommann. Dies veranlasste zahlreiche hoch qualifizierte Beteiligungsmanager, dem deutschen Markt den Rücken zu kehren. Damit gingen jungen Unternehmen und der deutschen Volkswirtschaft wichtige Know how-Träger und dem deutschen Fiskus zahlreiche Steuerzahler verloren. Frommann: „Die nunmehr erfolgte Qualifikation des ‚carried interest’ als ‚Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit’ bleibt kritisch. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten“.
Neue Regelung macht Deutschland wettbewerbsfähiger
Mit der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren folgt die Regierung einer langjährigen Forderung des BVK, der in der bisherigen Regelung einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Private Equity-Fonds sah. „Die neue Regelung gibt der Branche Rechtssicherheit, folgt einem einfachen Schema und entspricht in etwa den international üblichen Standards“, erklärt Kühr. Er ergänzt weiter: „Zusammen mit dem letztjährigen BMF-Schreiben zur Besteuerung von Private Equity-Fonds haben wir jetzt wettbewerbsfähigere Rahmenbedingungen.“ Der BVK hofft, dass die neuen Regelungen Signalwirkung auf Initiatoren und Investoren haben und dem Fundraising für deutsche Private Equity-Fonds neue Impulse verleihen. Bisher wurden insbesondere ausländische Investoren durch die rechtliche Unsicherheit bei der Private Equity-Besteuerung abgeschreckt.
Über den BVK:
Der 1989 in Berlin gegründete Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Venture Capital Association e.V. (BVK) ist die umfassende Organisation der deutschen und der in Deutschland tätigen Repräsentanten ausländischer Kapitalbeteili-gungsgesellschaften. Er hat die zentrale Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und das öffentliche Bewusstsein zu Funktion und Bedeutung von Beteiligungs-gesellschaften als verlässliche Partner für Unternehmen, Initiatoren wirtschaftlichen Wachstums und Stabilitätsfaktor für die Wirtschaft Deutschlands zu fördern.
Pressekontakt:
Bundesverband deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
Dr. Thomas W. Kühr, Vorstandsvorsitzender
Dr. Holger Frommann, Geschäftsführer
Reinhardtstraße 27c
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 30 69 82-0
Fax: 0 30 / 30 69 82-20
e-mail: BVK@BVK-eV.de
http://www.BVK-eV.de
VOCATO public relations
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Tel.: 0 22 34 / 60 198-0,
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