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Private Equity Stifterkreis

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Deutschland mit großem Nachholbedarf bei steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Private Equity-Investitionen

24. Mai 2004

[Pressemiteilung vom 24. Mai 2004]

  • EVCA veröffentlicht Studie zu steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in 21 europäischen Ländern
  • Deutschland liegt im Ländervergleich im unteren Viertel
  • BVK fordert Regierung zur Schaffung eines besseren Investitionsklimas auf

Gesamtstudie zum Download als PDF-Datei

Berlin, 24. Mai 2004  –  Hinsichtlich der Qualität der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital und Unternehmertum bietet Deutschland für institutionelle und private Investoren noch immer kein günstiges Klima. Das geht aus der heute von der European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA), Brüssel, veröffentlichten Studie "Benchmarking European Tax & Legal Environment" hervor. Deutschland rangiert mit Platz 18 von 21 bewerteten europäischen Ländern weit unter dem europäischen Durchschnitt. Nur Österreich, Dänemark und die Slowakische Republik schnitten schlechter ab.

„Das Ergebnis erstaunt uns nicht“, kommentiert Dr. Holger Frommann, Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) e.V. „Aufgrund verstärkter Lobbyarbeit in den letzten Monaten für die Private Equity-Industrie konnten wir Teilerfolge bei der Nachbesserung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investoren hier in Deutschland erreichen.“ Dennoch sei Deutschland weit von einer Optimalsituation entfernt. Frommann ruft die deutsche Regierung auf, sich stärker für ein günstiges Investitionsklima einzusetzen und Private Equity in Deutschland international wettbewerbsfähig zu machen. Nur so kann die Innovationsoffensive der Bundesregierung sinnvoll zu unterstützt werden. Sollte dies nicht gelingen, warnt Frommann, werde Deutschland einen Stammplatz im unteren Viertel Europas einnehmen.

Neben 19 der 25 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt die Studie 2004 auch Norwegen und die Schweiz. Von den neuen Beitrittsstaaten sind die Tschechische Republik, Ungarn, Polen und die Slowakische Republik vertreten. Die Studie bewertet die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nach 13 Kriterien, die die Investitionsentscheidungen von Anbietern (Beteiligungsgesellschaften, Fonds-Manager) und Nachfragern von Private Equity (Unternehmen) beeinflussen. Bereits im Vorjahr hatte die EVCA einen Qualitätsvergleich der Rahmenbedingungen vorgenommen. Deutschland belegte damals den vorletzten Platz. Die Ergebnisse sind allerdings nur schwer vergleichbar, da sich 2004 die Zahl der bewerteten Kriterien und der einbezogenen Unternehmen erhöht hat.

Trotz positiver Ansätze überwiegen Nachteile für Investoren, Fondsbetreiber und Unternehmer

Für ein positives Investitionsklima in Deutschland sprechen laut EVCA zum Beispiel die bei der Festschreibung steuertransparenter Fondsstrukturen erzielten Teilerfolge. Eine weitere positive Rahmenbedingung seien darüber hinaus die vergleichsweise geringen Kosten bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland: Unternehmer, die in Deutschland eine GmbH oder AG gründen, müssen weniger investieren als ihre europäischen Nachbarn. Das erforderliche Startkapital (AG: 50.000 €) liegt zum Beispiel deutlich unter dem europäischen Durchschnitt (rd. 65.000 €). Darüber hinaus wirkt sich laut EVCA-Studie die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von F&E-Aufwendungen positiv auf das Investitionsumfeld in Deutschland aus.

„Beim Blick auf die in der Studie als ungünstig erachteten Rahmenbedingungen wird deutlich, dass in Deutschland noch viel zu tun ist“, sagt Frommann. So sei es für Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften noch schwierig, als institutionelle Investoren hier in Deutschland  aufzutreten. „Pensionsfonds müssen sich jede Investition vom Aufsichtsrat genehmigen lassen. Das macht eine Investition schwer-fällig und aufwändig“, sagt Frommann weiter. Im Vergleich der Länder bewegt sich der Körperschaftssteuersatz in Deutschland (zwischen 38 und 40%)  weiterhin über dem Durchschnitt von 28,8%. Deutschland bietet keine Ausnahmeregelung für kleine und mittelständische Unternehmen, wie es beispielsweise Frankreich handhabt.

Hat Deutschland bei den Kosten für eine Unternehmensgründung positiv abgeschnitten, bietet sich ein anderes Bild hinsichtlich der Dauer einer Gründung: Unternehmer brauchen hierzulande deutlich mehr Zeit, bis sie eine GmbH oder AG gegründet haben.

Auch Privatpersonen sehen sich mit Hemmnissen bei ihren Investitionen konfrontiert. Beispiel Einkommenssteuersatz: Er liegt mit 47,78% über dem Gesamtdurchschnitt der 21 Länder von 45,3%. Auch die Steuersätze für Veräußerungsgewinne von Privatpersonen liegen trotz Halbeinkünfteverfahren in Deutschland über dem Durchschnitt. Für Privatpersonen gibt es zudem keine Steueranreize für Investitionen in Private Equity. Mitarbeiter von Unternehmen mit Aktienoptionen, müssen bei Veräußerung diese wie Einkünfte versteuern.

Die Gesamtstudie „Benchmarking European Tax and Legal Environments: Indicators of Tax and Legal Environments favouring the Development of Private Equity, Venture Capital and Entrepreneurship in Europe“ kann auf der EVCA-Web Site unter www.evca.com/images/attachments/tmpl_13_art_50_att_581.pdf  heruntergeladen werden.


Über den BVK:

Der 1989 in Berlin gegründete Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Venture Capital Association e.V. (BVK) ist die umfassende Organisation der deutschen und der in Deutschland tätigen Repräsentanten ausländischer Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Er hat die zentrale Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und das öffentliche Bewusstsein zu Funktion und Bedeutung von Beteiligungsgesellschaften als verlässliche Partner für Unternehmen, Initiatoren wirtschaftlichen Wachstums und Stabilitätsfaktor für die Wirtschaft Deutschlands zu fördern. 
 
Pressekontakt:

Bundesverband deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)

Dr. Thomas W. Kühr, Vorstandsvorsitzender
Dr. Holger Frommann, Geschäftsführer
Reinhardtstraße 27c
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 30 69 82-0
Fax: 0 30 / 30 69 82-20
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