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Deutscher Eigenkapitaltag

13. Deutscher Eigenkapitaltag des BVK

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Private Equity Investor Brief Dezember 2011/Januar 2012
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Private Equity Barometer

Private Equity Barometer "Weltweit stehen Private-Equity-Gesellschaften über 750 Mrd. € für Investitionen zur Verfügung. "
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Private Equity Brief

PRIVATE EQUITY BRIEF Was ist Private Equity? Warum ist Private Equity für die deutsche Wirtschaft wichtig? Antworten im neuen Private Equity Brief!
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Private Equity Stifterkreis

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BVK transparent

Der BVK steht für transparentes Lobbying. Deswegen sind wir in der Verbändeliste des Bundestags und im Verzeichnis der Interessenvertretungen der EU-Kommission gelistet. Darüber hinaus wollen wir die Öffentlichkeit aber weitergehend darüber informieren, was wir machen, warum wir es machen und wie wir dabei vorgehen.

Der BVK vertritt die Interessen der Private Equity-Branche in Deutschland. Alle BVK-Mitglieder sind ausführlich im Internet gelistet. Der BVK bringt in dieser Rolle sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene die Anliegen der Branche in den politischen Prozess ein.

Verbände haben die Aufgabe, die materiellen und ideellen Interessen ihrer Mitglieder nach außen sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber anderen Interessengruppen zu vertreten. Sie sind durch Artikel 9 Absatz 1 („Grundrecht der allgemeinen Vereinigungsfreiheit“) legitimiert.

Bevor die Politiker ein Gesetz verabschieden, versuchen sie sich ein genaues Bild von dem jeweiligen Sachverhalt zu machen. Ihre Informationen beziehen sie dazu aus verschiedenen Quellen. Natürlich ist es für sie wichtig, auch mit denjenigen zu sprechen, die direkt betroffen sind. Bezogen auf unsere Branche hieße das, dass ein Politiker mit den verschiedenen Private Equity-Managern Kontakt aufnehmen würde. Um sich ein Bild von der ganzen Private Equity-Branche zu machen, kann er aber auch den Branchenverband BVK kontaktieren, da dieser die ganze Branche in Deutschland vertritt. Der BVK versteht den Austausch mit Politikern als Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Die Informationsangebote sind eine von vielen Möglichkeiten für Politiker, sich zu dem Thema Private Equity zu informieren. Der BVK schafft also Informationsangebote. Nicht mehr und nicht weniger.

Um welche Informationsangebote handelt es sich?
Publikationen: Der BVK bringt eine Reihe von Publikationen heraus, die alle auch auf der Internetseite des Verbandes zu finden sind. Dazu gehört das BVK Jahrbuch, das die Mitglieder des BVK vorstellt. Daneben gibt es Newsletter, die sich an die Politik richten, sowie Themenbroschüren, beispielsweise über Private Equity und Grüne Technologien. Diese Publikationen schicken wir bei Erscheinen an diejenigen politischen Entscheidungsträger, die sich mit den Thema Private Equity auseinandersetzen.

Statistiken: Der BVK erstellt vierteljährlich und jährlich detaillierte Statistiken zur Entwicklung des deutschen Private Equity-Marktes. Anhand von Zahlen kann man sich ein genaues Bild von der Bedeutung der Branche machen. Daneben werden Studien zu speziellen Themenbereichen und Fragenstellungen veröffentlicht. Alle Statistiken und Studien finden sich ebenfalls auf der Homepage des BVK.

Vorschläge: Der BVK stellte 2009 eine Ideenskizze für einen Kapitalmarktrahmen für die Private Equity-Branche in Deutschland öffentlich vor. Es handelt sich um einen Vorschlag, wie Private Equity in Deutschland reguliert werden sollte, um letztlich die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Seit Jahren setzt sich der BVK für einen derartigen Regulierungsrahmen für die Branche ein.

Stellungnahmen: Daneben äußert sich der BVK öffentlich auch zu Gesetzesvorhaben in Form von Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen spielen im legislativen Prozess eine wichtige Rolle. Sobald sich ein Bundestagsausschuss mit einem Gesetzesvorhaben befasst, fordert er die jeweils betroffenen Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme für das Gesetzesvorhaben auf. Meist wird in den Stellungnahmen ein Entwurfstext des künftigen Gesetzes kommentiert. Auch lädt der Ausschuss eine Reihe von Sachverständigen und Experten zu einer Anhörung ein. Oft sind es Verbände, die eingeladen werden, aber auch Wissenschaftler, Gewerkschaften und Praktiker. In der Anhörung machen sich die Abgeordneten ein genaueres Bild von den Konsequenzen, die das Gesetz mit sich bringen würde. Die Experten werden gebeten, ihre Stellungnahmen vorzutragen und Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Der BVK war 2007 zu einer Sitzung des Finanzausschusses geladen, als dieser das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen diskutierte. 2008 konnte der BVK vor dem Wirtschaftsausschuss seine Einschätzung zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes vortragen.

Gespräche mit Politikern und Vertretern von Ministerien: Direkte Gespräche mit politischen Akteuren sind sinnvoll, da hier genau auf die Punkte eingegangen werden kann, die den jeweiligen Gesprächspartner interessieren. Aus diesem Grund sind der Aufbau und die Pflege dieser politischen Kontakte für unseren Verband von Bedeutung. Die Gespräche finden in der Regel in den Büros der Abgeordneten bzw. der Ministeriumsvertreter statt. Meist nehmen an den Gesprächen auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Parlamentarier teil.

Veranstaltungen: Der BVK diskutiert mit Politikern und Mitarbeiter von Ministerien im Rahmen von Informationsveranstaltungen beispielsweise die Auswirkungen von geplanten Gesetzesinitiativen auf die Private Equity-Branche in Deutschland, etwa in Roundtable-Gesprächen. Der Deutsche Eigenkapitaltag des BVK bietet Öffentlichkeit und Politik Gelegenheit zum intensiven Austausch rund um das Thema Beteiligungskapital. So werden auf dem größten Jahrestreffen des Verbandes aktuelle Anliegen der Branche in Vorträgen und Podien zur Diskussion gestellt. Zu diesen Veranstaltungen lädt der BVK Politiker und Vertreter der Ministerien ein.

Bereitstellung von Informationen: Der BVK versteht sich als Anlaufstelle für alle, die sich für das Thema Private Equity interessieren. Wir beantworten Anfragen von Studenten, Wissenschaftlern, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Presse und natürlich auch von Politikern und Ministerien. Hier haben wir den Anspruch, jede Anfrage maßgeschneidert zu beantworten. So stellen wir auf Anfrage gerne statistische Auswertungen für einzelne Branchen und Bundesländer zusammen oder beantworten Fragen zum Geschäftsmodell Private Equity.

Aktuell engagieren wir uns bei den folgenden Gesetzesvorhaben:

  • EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds-Manager (AIFM): Hierbei handelt es sich um die EU-einheitliche aufsichtsrechtliche Regulierung aller alternativen Investmentfondsmanager, die das Kapital für ihre Fonds von institutionellen Investoren erhalten. Per Definition fallen die meisten deutschen Beteiligungsmanager unter diese Richtlinie. Die Bedeutung für den BVK ist daher hoch. Die Ausgestaltung der AIFM-Richtlinie ist auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen. Der BVK hat im August 2008 zusammen mit dem europäischen Branchenverband und Private Equity-Verbänden aus anderen Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zu dem ersten Richtlinienentwurf der EU-Kommission abgegeben.
  • Solvency II: Hierbei handelt es sich um eine EU-einheitliche Regulierung der Versicherungen. Unter anderem wird in dieser Richtlinie festgelegt, wie viel Kapital Versicherung in Private Equity-Fonds anlegen können.  Aus diesem Grund ist Solvency II für die Private Equity-Branche relevant. Auf EU-Ebene werden derzeit die technischen Details dieser Richtlinie in dem sogenannten „Level 2-Verfahren“ ausgestaltet. Parallel werden Elemente der Richtlinie bereits in deutsches Recht umgesetzt.
  • Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen Rahmens für Private Equity in Deutschland: Sobald die AIFM-Richtlinie in Brüssel verabschiedet wird, muss die Bundesregierung diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. AIFM ist somit die Grundlage für die gesetzliche Regulierung von Private Equity in Deutschland. Für eine umfassende aufsichts-und steuerrechtliche Regulierung setzt sich der BVK seit Jahren ein.
  • Änderung der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung).