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Private Equity Stifterkreis

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BVK und Fahrenschon treten für Private Equity-Kapitalmarktrahmen in Deutschland ein

04. September 2009

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat am 3. September in Berlin seine Vorschläge für einen Kapitalmarktrahmen für Private Equity in Deutschland vorgestellt. Zugleich erklärte Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) auf der BVK-Pressekonferenz, CSU und CDU unterstützten die Forderung der Branche nach einem umfassenden Private Equity-Gesetz auf Bundesebene. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl kündigte der Finanzpolitiker an, dass die Union in der kommenden Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland gesetzlich verbessern wolle.


Private Equity-Experte Prof. Bernhard Schwetzler, BVK-Präsident Dr. Hanns Ostmeier, Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) und BVK-Geschäftsführerin Dörte Höppner diskutieren auf einer Pressekonferenz in Berlin Vorschläge zur Schaffung eines Kapitalmarktrahmens für Private Equity in Deutschland.

Die Verbandsspitze diskutierte gemeinsam mit Finanzminister Fahrenschon und Prof. Dr. Bernhard Schwetzler von der Handelshochschule Leipzig die BVK-Vorschläge zur Schaffung eines Kapitalmarktrahmens für Beteiligungskapital in Deutschland. „Klar definierte Rahmenbedingungen für Private Equity sind hierzulande dringend notwendig, damit nicht zuletzt die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in der kommenden Legislaturperiode verbessert werden“, erklärte Dr. Hanns Ostmeier, Präsident des BVK. Auch Fahrenschon sagte in Berlin: „Die Rahmenbedingungen für die Gründung und Weiterentwicklung innovativer Unternehmen und die Finanzierung durch Beteiligungskapital könnten noch deutlich verbessert werden.“ Aus diesem Grund habe die Union eine Passage zum Beteiligungskapital in ihr Regierungsprogramm aufgenommen. „Denn neben jungen Unternehmen kann auch der Mittelstand von alternativen Finanzierungsformen profitieren“, so Fahrenschon und fügte hinzu: „Ich bin heute gerne hier, um für die Union ein Zeichen für die betroffene Branche zu setzen.“ Das steuerpolitische Reformprogramm der Union sehe eine Verankerung der Steuertransparenz für Kapitalbeteiligungsgesellschaften in einem Private Equity-Gesetz vor, erklärte der oberste Finanzpolitiker Bayerns. Nicht zuletzt die Brüsseler Debatte um die AIFM-Richtline zeige, dass die künftige Regierung den Prozess einer Private Equity-Gesetzgebung auch in Deutschland engagierter vorantreiben müsse.

Mit Hinblick auf die gescheiterte Private Equity-Initiative der Großen Koalition zum MoRaKG sagte Ostmeier: „Damit Private Equity deutsche Unternehmen nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch mit Know-How stärkt, ist es wichtig, dass Private Equity-Gesellschaften hierzulande endlich ein stabiles rechtliches Umfeld vorfinden.“ Nur wenn eine steuerliche Transparenz auf gesetzlicher Ebene sichergestellt sei, würden ausländische Investoren deutschen Unternehmen über Beteiligungskapitalfonds mehr Mittel zur Verfügung stellen, erklärte der BVK-Präsident. Derzeit wird in Deutschland Steuertransparenz für Private Equity-Fonds nur fallbezogen auf der Ebene von Verwaltungsvorschriften gewährt – im globalen Wettbewerb um Private Equity ein Nachteil. Denn ohne Steuertransparenz investierten internationale Investoren wie Pensionsfonds nicht in in Deutschland ansässige Private Equity-Fonds, so Ostmeier.

Auch der Private Equity-Experte Prof. Bernhard Schwetzler von der Handelshochschule Leipzig sprach sich aus wissenschaftlicher Sicht für die Schaffung eines Kapitalmarktrahmens für Private Equity aus: „Empirische Studien zeigen, dass Private Equity-finanzierte Unternehmen deutlich besser performen als Unternehmen, die auf diese alternative Finanzierungsform nicht zugreifen können“, sagte Schwetzler. Wenn die Politik Private Equity-Investitionen wolle, dann brauche Deutschland auch einen einheitlichen Kapitalmarktrahmen.

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