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Private Equity Stifterkreis

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BVK-Vertreter bei der öffentlichen Anhörung zum MoRaKG

23. Oktober 2007

Am 22. Oktober 2007 fand in Berlin die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) statt. Im Vorfeld hatte der BVK seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des MoRaKG veröffentlicht.

An der Anhörung nahmen von Seiten des BVK Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Vorstandsmitglied und Leiter der Arbeitsgruppe Recht & Steuern, und Geschäftsführerin Dörte Höppner teil. Daneben waren Vorstandsmitglied Dr. Günther Niethammer, Odewald & Cie, und der ehemalige BVK-Vorstandsvorsitzende Thomas Pütter, Allianz Capital Partners, sowie die BVK-Mitglieder Deutsche Beteiligungs AG, vertreten durch Wilken von Hodenberg, und KfW, vertreten durch Werner Genter, als unabhängige Sachverständige eingeladen.

Überwiegend unzufrieden äußerten sich die geladenen Sachverständigen mit dem Regierungsentwurf. Prof. Haarmann hatte im Laufe der Anhörung mehrmals und ausgiebig die Möglichkeit, die BVK-Position zur Besteuerung von deutschen Private Equity-Fonds im Allgemeinen und zum MoRaKG im Besonderen zu erläutern. Die BVK-Hauptkritik, dass das MoRaKG kein Private Equity-Gesetz darstellt, sich nur an einen kleinen Teil der Branche wendet und nicht geeignet ist, den Private Equity-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb um Kapital wettbewerbsfähiger zu machen, wurde von fast allen anwesenden Sachverständigen, darunter Vertreter von Unternehmen, Bankenvereinigungen, Wirtschaftsverbänden und Verbraucherschützern, geteilt. Prof. Haarmann thematisierte insbesondere die fehlende Steuertransparenz für alle deutschen Private Equity-Fonds und schlug eine Übernahme des luxemburgischen SICAR-Modells vor. Er betonte erneut, dass die vom Bundesfinanzministerium genannten Steuerausfälle von 15 bis 20 Mrd. € im Falle einer umfassenden Steuertransparenz für alle deutschen Private Equity-Fonds jeglicher Grundlage entbehren und dass sich nur 10 bis 20 Beteiligungsgesellschaften nach dem MoRaKG gründen werden. Er bemängelte zudem die "unsinnigen Beschränkungen" für Investitionen von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften hinsichtlich der Eigenkapitalgröße und des Alters der Zielunternehmen und wiederholte die Kritik an der geplanten Aufsicht der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften durch die BaFin. Insgesamt ist das Gesetz stark verbesserungsbedürftig und unpraktikabel. Die anwesenden Abgeordneten zeigten sich an der BVK-Kritik interessiert und stellten zahlreiche Fragen.

Folgende Kernpunkte wurden von den anderen Anhörungsteilnehmern thematisiert:

  • Thomas Pütter, Allianz Capital Partners, betonte, dass derzeit riesige Volumina internationalen Anlagekapitals nach Investitionsmöglichkeiten und gleichzeitig zahlreiche Unternehmen Kapital für ihre Expansion oder andere Aufgaben suchen. Private Equity-Fonds sind die Mittler zwischen beiden Seiten und als Industrie in der Lage, einen großen Teil dieses Anlagekapitals nach Deutschland zu bringen, wo es den hiesigen Unternehmen zu Gute kommt. Die Bundesregierung vergibt die Chance, ein Standortförderungsgesetz zu schaffen, und macht Deutschland mit "realitätsfremden Einschränkungen" international nicht attraktiver.
  • Dr. Christoph von Einem, Mitverfasser des für das Bundesfinanzministerium erstellten Gutachtens über die Private Equity-Rahmenbedingungen in Deutschland, wiederholte seine Empfehlung für ein umfassendes Private Equity-Gesetz und einer gesetzlich fixierten Steuertransparenz für alle deutschen Fonds. Die steuerliche Belastung der Veräußerungsgewinne müsse im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig gemacht werden. Außerdem müssten Management-Leistungen von der Umsatzsteuer ausgenommen werden.
  • Dirk Söhnholz vom Bundesverband Alternative Investments nannte das Gesetz "überflüssig und schädlich" und verwies die im Ausland üblichen steuertransparenten Fondsstrukturen.
  • Klaus Bräunig, Bundesverband der Deutschen Industrie, bezeichnete die geplanten Maßnahmen, mit denen die Eigenkapitalfinanzierung hierzulande wettbewerbsfähiger gestaltet werden sollen, als "unzureichend" und kritisierte den zu engen Anwendungsbereich des Gesetzes.
  • Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie kritisierte die zu niedrige Eigenkapitalgrenze von 20 Mio. € für Investitionen von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften. Diese Grenze muss unter Berücksichtigung der Anforderungen von Biotechnologieunternehmen, aber auch von jungen kapitalintensiven Unternehmen aus anderen Branchen, auf 80 bis 100 Mio. € heraufgesetzt werden. Die enge Definition von Zielunternehmen wurde auch vom Zentralen Kreditausschuss der Finanzwirtschaft kritisiert, ebenso wie die geplante Aufsicht durch die BaFin.
  • Unternehmer Hans Knürr schilderte seine Erfahrungen mit Private Equity-Gesellschaften aus seinem Unternehmerleben und verwies auf die eindeutig positiven Impulse für sein Unternehmen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Beteiligungsgesellschaft.
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellte die positiven wirtschaftlichen Effekte von Private Equity nicht grundsätzlich in Frage, verwies aber darauf, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten, um gegen „schwarze Schafe“ der Branche vorgehen zu können.

Im Anschluss an diese Anhörung wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den Regierungsentwurf beraten und am 7. November seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum MoRaKG bekannt geben. Die zweite und dritte Lesung des MoRaKG im Bundestag findet am 9. November statt. Danach wird sich der Bundesrat noch einmal mit dem Gesetzesentwurf befassen, voraussichtlich am 30. November. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Neben dem BVK hatten weitere Sachverständige in Vorbereitung auf die Anhörung Stellungnahmen abgegeben. Diese sind unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/072/Stellungnahmen/index.html abrufbar.