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Brüssel stoppt Wagniskapitalbeteiligungsgesetz - BVK setzt sich für Neuanlauf bei Private Equity-Regulierung ein
Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat Teile des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und damit die Einführung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes (WKBG) endgültig gestoppt.
Wie die EU-Kommission heute mitteilte, sind Passagen des Gesetzes nicht mit den europäischen Binnenmarktvorschriften vereinbar. "Die neue Bundesregierung hat nun die Aufgabe, einen neuen Anlauf zur Regulierung der Private Equity-Branche in Deutschland zu nehmen. Wachstum und Beschäftigung brauchen Kapital. Nach der Bankenkrise ist Eigenkapital wichtiger denn je.", so Dr. Hanns Ostmeier, Präsident des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Der BVK hatte bereits im September mit seinem "Vorschlag für einen Private Equity-Kapitalmarktrahmen" ein umfassendes Konzept zur Regulierung von Private Equity vorgelegt. Diese beinhaltet aufsichtsrechtliche Aspekte, regelt die verschiedenen Ebenen des Private Equity-Modells und umfasst die seit Jahren überfällige Überführung bestehender Verwaltungserlasse des Finanzministeriums in international verlässliche Gesetzesform. Der BVK-Vorschlag für eine einheitliche gesetzliche Regulierung bietet auch im Hinblick auf die derzeit in Brüssel vorbereitete europaeinheitliche Regulierung aller alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) eine international tragfähige Grundlage, um diese bis 2011 in nationales Recht umzusetzen.Das Veto aus Brüssel hat nun die von der großen Koalition ausgehandelten Kompromisse zur Regelungen zur Gewerbesteuerbefreiung bzw. Steuertransparenz von Wagniskapitalgesellschaften und die Erleichterungen bei der Behandlung der Verlustvorträge für finanzierte Unternehmen blockiert. Das WKBG war aber auch schon vor dem EU-Einspruch zum Scheitern verurteilt. Selbst für den darin adressierten Venture Capital-Bereich waren angesichts der aus den errungenen Kompromissen resultierenden restriktiven und praxisfernen Regelungen keine Verbesserungen für den Standort und die Finanzierungsbedingungen junger Unternehmen zu erwarten. So waren die vorgesehenen Kriterien für die Steuertransparenz von Wagniskapitalfonds sehr eng gefasst und die ausschließliche Ausrichtung auf Wagniskapitalfonds diskriminierte andere Private Equity-Fonds. Zudem hätten die im Gesetz geregelten, einschränkenden Anforderungen an die finanzierten Unternehmen – etwa die Beschränkung auf Kapitalgesellschaften in der EU bzw. im europäischen Wirtschaftsraum sowie die Größenbeschränkung auf Unternehmen mit maximal 20 Mio. € Eigenkapital – kaum die erwünschten positiven Effekte auf die Gründungsfinanzierung mit Wagniskapital gebracht.
Der BVK betont nochmals die Notwendigkeit für ein einheitliches Private Equity-Gesetz für die gesamte Beteiligungsbranche und seine Bereiche Venture Capital, Wachstumsfinanzierung und Buy-Outs, mit dem die Rahmenbedingungen in Deutschland für Beteiligungskapital und damit für die Finanzierung von jungen und mittelständischen Unternehmen europäisch wettbewerbsfähig werden. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas, zählt aber gemessen an den Private Equity-Investitionen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft zu den Schlusslichtern Europas. Dies liegt nicht zuletzt an den im internationalen Vergleich undefinierten Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland. Der "BVK-Vorschlag für einen Private Equity-Kapitalmarktrahmen" zeigt, wie Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder Anschluss finden könnte. Der BVK hofft, dass sich die neue Bundesregierung deshalb im Sinne der Unterstützung der Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen für die Einführung eines umfassenden Private Equity-Gesetzes einsetzt.



