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"Weltweit stehen Private-Equity-Gesellschaften über 750 Mrd. € für Investitionen zur Verfügung. "
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Initiative zu mehr Transparenz der deutschen Private Equity-Branche
Die großen Private Equity-Gesellschaften, die im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) in einer Fachgruppe zusammengeschlossen sind, haben sich entschieden, ihre Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit in Deutschland in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung einheitlich zu handhaben
Die dreizehn Mitglieder der BVK-Fachgruppe verabschiedeten dazu die „Transparenz-Richtlinien der BVK Fachgruppe Large Buy-Out“. Die Geschäftsaktivitäten dieser Gesellschaften sollen künftig für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbarer gemacht werden, um so das Vertrauen der Zulieferer, Kunden und Mitarbeiter von Portfoliogesellschaften sowie der Öffentlichkeit in die Aktivitäten von Private Equity-Gesellschaften zu stärken.
Die Transparenz-Richtlinien enthalten Empfehlungen für einheitliche Publizitätsregeln der Private Equity-Gesellschaften der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out und ihrer Portfoliogesellschaften, sofern diese bestimmten Kriterien entsprechen. Diese Kriterien sind: das Zielunternehmen ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht, sie hat einen Unternehmenswert (Enterprise Value) von mehr als EUR 750 Mio., sie erwirtschaftet mehr als 30% ihres Umsatzes in Deutschland, sie beschäftigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer (Vollzeit) in Deutschland. Wenn drei dieser vier Bedingungen zutreffen, werden Informationen über die Gesellschaft in den Transparenz-Richtlinien offengelegt.
Die Private Equity-Gesellschaften legen dar, bei welchen Portfoliounternehmen sie beteiligt sind, wie sich die Gremien dieser Gesellschaften zusammen setzen, welche Rolle die Private Equity-Gesellschaften in diesen Gremien einnehmen und welche Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl diese Unternehmen haben.
Da es sich bei den Transparenz-Richtlinien der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out nicht um rechtsverbindliche Handlungsvorgaben, sondern lediglich um Empfehlungen handelt, können Private Equity Gesellschaften von den Empfehlungen abweichen, sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich nach Maßgabe dieser Transparenz-Richtlinien zu veröffentlichen (Grundsatz des „comply or explain“).
Neben den Publizitätsregeln der Private Equity-Gesellschaften und ihrer Portfoliounternehmen werden in den Transparenz-Richtlinien auch Richtlinien zu der Kommunikation der Private Equity-Gesellschaften mit ihren Investoren sowie die Kommunikation mit den Arbeitnehmern der Portfoliounternehmen gegeben.
Die in den Richtlinien niedergelegten Punkte wurden unter der Federführung und Moderation der Fachgruppe Large Buy-Out mit den betroffenen Mitgliedsfirmen und deren Rechts- und Kommunikationsberatern nach mehrmonatiger intensiver Diskussion erarbeitet. Der Entwurf der Richtlinien wurde auch vom Vorstand des BVK in seiner Entstehungsphase ausführlich diskutiert und begleitet. Der Vorstand begrüßt und unterstützt nachdrücklich diese Initiative der im BVK zusammengeschlossenen großen Buy Out Häuser für mehr Transparenz auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtung der beteiligten Firmen.
Derzeit sind dreizehn Private Eqity-Gesellschaften Mitglied der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out: Allianz Capital Partners, Advent International, Apax Partners, Bain Capital, BC Partners, The Blackstone Group, Carlyle Group, Cinven, CVC Capital Partners, Goldman Sachs, KKR, Permira, TPG Capital.
Pressekontakt:
Dörte Höppner, Geschäftsführerin
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
Tel +49-30-30 69 82 - 0, Fax +49-30-30 69 82 - 20
mobil +49-172-308 99 11, email: hoeppner@bvkap.de
Dokumente:
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