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BVK: Gesetzentwurf ist wichtiger Schritt für Venture Capital, vergibt aber Chancen für gesamte Private Equity-Branche
Das Bundesfinanzministerium hat heute den Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) zur gesetzlichen Regelung von Private Equity vorgelegt.
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) begrüßt das geplante Gesetz als Verbesserung für die in der Gründungsfinanzierung aktiven Venture Capital-Gesellschaften. Wünschenswert im Sinne der gesamten Branche wären allerdings vergleichbare gesetzliche Regelungen für alle deutschen Private Equity-Gesellschaften. Leider konzentriert sich der Entwurf lediglich auf einen relativ kleinen Teil der Branche. Deshalb hat die große Koalition jetzt noch die Chance, stabile und international vergleichbare Rahmenbedingungen für die gesamte Private Equity-Branche in Deutschland zu schaffen.
Positiv zu bewerten ist vor allem die von der Branche seit langem geforderte Regelung der steuerlichen Transparenz der vom neuen Gesetz erfassten Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, also die Besteuerung ausschließlich beim Anleger. Hier wäre eine Ausweitung auf alle deutschen Private Equity-Fonds angezeigt, da auch nicht im Venture Capital-Bereich tätige Beteiligungsgesellschaften wichtige positive volkswirtschaftliche Effekte haben, etwa bei der Mittelstandsfinanzierung. Der BVK wird weiterhin versuchen, im Kabinettsbeschluss und im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen für die ganze Branche zu erwirken.
Zumindest die als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften bezeichneten Private Equity-Gesellschaften, die ausschließlich in junge technologieorientierte Unternehmen investieren, werden durch das geplante Gesetz von einem Teil der Härten der Unternehmenssteuerreform ausgenommen. Die Tätigkeit dieser Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften in der Rechtsform von Personengesellschaften soll als vermögensverwaltend eingestuft werden, wenn sie sich auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften beschränkt.


